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   BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72   

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BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72 (https://dejure.org/1973,964)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.1973 - VII B 68.72 (https://dejure.org/1973,964)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 1973 - VII B 68.72 (https://dejure.org/1973,964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Vorausleistungen auf einen Entwässerungsbeitrag für den biologischen Teil einer Kläranlage - Beitragsbemessung nach dem Maßstab der Geschossfläche - Fehlende Differenzierung des Maßstabs nach der unterschiedlichen tatsächlichen Nutzung der einzelnen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Nach der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist es dem Gesetzgeber im Abgabenrecht gestattet, bei der Regelung der Abgabenpflicht an typische Regelfälle eines Sachbereiches anzuknüpfen und die Besonderheiten des Einzelfalles außer Betracht zu lassen; eine derartige pauschalierende Regelung, die sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität rechtfertigt, verletzt als solche noch nicht den Gleichheitssatz (BVerfGE 9, 3 [13]; 9, 20 [32]; 14, 76 [101 f.], BVerwGE 25, 147 [148]).

    Wegen des dem Gesetzgeber zukommenden weiten Ermessens kann andererseits nicht verlangt werden, daß für die Bemessung der Abgabe der gerechteste Maßstab benutzt wird, was insbesondere für das Beitragsrecht (vgl. BVerwGE 25, 147 [148]) und Gebührenrecht (vgl. BVerwGE 26, 317 [320]; 31, 33 [34]; ferner Beschluß des Senats vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 -) gilt.

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Nach der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist es dem Gesetzgeber im Abgabenrecht gestattet, bei der Regelung der Abgabenpflicht an typische Regelfälle eines Sachbereiches anzuknüpfen und die Besonderheiten des Einzelfalles außer Betracht zu lassen; eine derartige pauschalierende Regelung, die sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität rechtfertigt, verletzt als solche noch nicht den Gleichheitssatz (BVerfGE 9, 3 [13]; 9, 20 [32]; 14, 76 [101 f.], BVerwGE 25, 147 [148]).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Nach der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist es dem Gesetzgeber im Abgabenrecht gestattet, bei der Regelung der Abgabenpflicht an typische Regelfälle eines Sachbereiches anzuknüpfen und die Besonderheiten des Einzelfalles außer Betracht zu lassen; eine derartige pauschalierende Regelung, die sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität rechtfertigt, verletzt als solche noch nicht den Gleichheitssatz (BVerfGE 9, 3 [13]; 9, 20 [32]; 14, 76 [101 f.], BVerwGE 25, 147 [148]).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Nach der im Berufungsurteil zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist es dem Gesetzgeber im Abgabenrecht gestattet, bei der Regelung der Abgabenpflicht an typische Regelfälle eines Sachbereiches anzuknüpfen und die Besonderheiten des Einzelfalles außer Betracht zu lassen; eine derartige pauschalierende Regelung, die sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität rechtfertigt, verletzt als solche noch nicht den Gleichheitssatz (BVerfGE 9, 3 [13]; 9, 20 [32]; 14, 76 [101 f.], BVerwGE 25, 147 [148]).
  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Wegen des dem Gesetzgeber zukommenden weiten Ermessens kann andererseits nicht verlangt werden, daß für die Bemessung der Abgabe der gerechteste Maßstab benutzt wird, was insbesondere für das Beitragsrecht (vgl. BVerwGE 25, 147 [148]) und Gebührenrecht (vgl. BVerwGE 26, 317 [320]; 31, 33 [34]; ferner Beschluß des Senats vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 -) gilt.
  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Wegen des dem Gesetzgeber zukommenden weiten Ermessens kann andererseits nicht verlangt werden, daß für die Bemessung der Abgabe der gerechteste Maßstab benutzt wird, was insbesondere für das Beitragsrecht (vgl. BVerwGE 25, 147 [148]) und Gebührenrecht (vgl. BVerwGE 26, 317 [320]; 31, 33 [34]; ferner Beschluß des Senats vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 -) gilt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.1996 - 3 A 743/92

    Früheres preußisches Anliegerbeitragsrecht; Vorhandene Straßen; Straßenanlegung;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Die Beitragsbemessung nach dem Maßstab der Geschoßfläche, dessen Eignung in der Rechtsprechung auch für die einmalige Anschlußgebühr für die Schmutzwasserableitung anerkannt ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 13. Mai 1970 [OVGE 25, 254/260]), ist hiernach unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als

    Auszug aus BVerwG, 26.07.1973 - VII B 68.72
    Wegen des dem Gesetzgeber zukommenden weiten Ermessens kann andererseits nicht verlangt werden, daß für die Bemessung der Abgabe der gerechteste Maßstab benutzt wird, was insbesondere für das Beitragsrecht (vgl. BVerwGE 25, 147 [148]) und Gebührenrecht (vgl. BVerwGE 26, 317 [320]; 31, 33 [34]; ferner Beschluß des Senats vom 12. Juni 1972 - BVerwG VII B 117.70 -) gilt.
  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

    Daß die zulässige Geschoßflächenzahl für die Bemessung von Entwässerungsbeiträgen ein zulässiger Maßstab ist, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRSpr. 25, 488 = GemTg. 1973, 342 = DGStZ 1974, 38) und vom 23. April 1974 - BVerwG VII B 90.73 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 = VerwRSpr. 26, 345 = KStZ 1974, 131 = DGStZ 1975, 85) bejaht.

    Die Vernachlässigung von Einzelfällen wird aber durch die Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Pauschalierung der Abgabenregelung sachlich gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 65.74

    Zulässigkeit der Bemessung von Kanalanschlussgebühren nach der Anzahl der

    Daß die zulässige Geschoßflächenzahl für die Bemessung von Entwässerungsbeiträgen ein zulässiger Maßstab ist, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRSpr. 25, 488 = GemTg. 1973, 342 = DGStZ 1974, 38) und vom 23. April 1974 - BVerwG VII B 90.73 - (Buchhols 401.9 Beiträge Nr. 5 = VerwRSpr. 26, 345 = KStZ 1974, 131 = DGStZ 1975, 85) bejaht.

    Die Vernachlässigung von Einzelfällen wird aber durch die Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Pauschalierung der Abgabenregelung sachlich gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 67.74

    Voraussetzungen der Erhebung eines Kanalanschlussbeitrags - Bemessung des

    Daß die zulässige Geschoßflächenzahl für die Bemessung von Entwässerungsbeiträgen ein zulässiger Maßstab ist, hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRspr. 25, 488 = GemTg. 1973, 342 - DGStZ 1974, 38) und vom 23. April 1974 - BVerwG VII B 90.73 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 = VerwRspr. 26, 345 = KStZ 1974, 131 = DGStZ 1975, 85) bejaht.

    Die Vernachlässigung von Einzelfällen wird aber durch die Gesichtspunkte der Praktikabilität und der Pauschalierung der Abgabenregelung sachlich gerechtfertigt (vgl. Beschluß vom 26. Juli 1972 - BVerwG VII B 68.72 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 14.02.1977 - 7 B 161.75

    Gebühren - Beiträge - Bindung an Landesgesetzgebung

    Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von den Beschlüssen des Senats vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRspr. 25, 488) und vom 23. April 1974 - BVerwG VII B 90.73 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 - VerwRspr. 26, 345 = KStZ 1974, 131).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

    Diese Maßstabskombination ist unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten eine geeignete Grundlage, den Herstellungsaufwand für die Kläranlage unter die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer annähernd gerecht zu verteilen (zur Bemessung des Entwässerungsbeitrags nach der zulässigen Geschoßfläche vgl. Urteil des Senats vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - [a.a.O.]; Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG 7 B 68.72 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4] und vom 23. April 1974 - BVerwG 7 B 90.73 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 5 = KStZ 1974, 131]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - II 4070/78

    Entwässerungsbeitragssatzung - Grundbetrag

    Eine derartige pauschalierende Regelung, die sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität rechtfertigt, verletzt als solche auch nicht den Gleichheitssatz (vgl BVerwG, Beschl v 26.7.1973, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRspr 25, 488; Urt v 10.10.1975, KStZ 1976, 50; VGH Bad-Württ, Beschl v 21.9.1977, aaO; OVG Münster, Urt v 9.3.1977, Gemeindetag 1977, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - II 69/79

    Entwässerungsbeitragssatzung - Grundbetrag

    Eine derartige pauschalierende Regelung, die sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität rechtfertigt, verletzt als solche auch nicht den Gleichheitssatz (vgl BVerwG, Beschluß v 26.7.1973, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = VerwRspr 25, 488; Urt v 10.10.1975, KStZ 1976, 50; VGH Bad-Württ, Beschl v 21.9.1977 aaO; OVG Münster, Urt v 9.3.1977, Gemeindetag 1977, 151).
  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 B 81.77

    Entwässerungsbeitrag - Kläranlage - Grundstückseigentümer

    Die Befugnis der Gemeinden zur Erhebung von Entwässerungsbeiträgen auch für Klärwerke nach dem maßgebenden Landesrecht ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - [VerwRspr. 25, 488], vom 7. November 1975 - BVerwG VII B 70. - 74.75 -, vom 12. Februar 1976 - BVerwG VII B 98.75 - [Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 8] und vom 10. März 1977 - BVerwG VII B 131.75 -).
  • BVerwG, 23.04.1974 - VII B 90.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Herstellung eines

    Wie der Senat bereits durch Beschluß vom 26. Juli 1973 - BVerwG VII B 68.72 - (Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 4 = DGemStZ 1974, 38) entschieden hat, verstößt es nicht gegen den Gleichheitssatz, wenn ein Entwässerungsbeitrag für die Schmutzwacserableitung nach der zulässigen Geschoßfläche ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen tatsächlichen Nutzung der einzelnen bebauten Grundstücke erhoben wird.
  • VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068

    Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß

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  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1980 - II 812/79

    Entwässerungsbeitragssatzung - Grundbetrag

  • BVerwG, 10.01.1978 - 7 B 1.77

    Entwässerungsbeitrag für ein Klärwerk - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 3.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 16.11.1978 - 7 B 204.78

    Deckung des Aufwands für die Herstellung öffentlicher Entwässerungsanlagen

  • BVerwG, 19.09.1984 - 8 B 54.84

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.08.1989 - 6 A 136/87
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